Zugführer/in
Der/Die Zugführer/in (ZFü) ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines Technischen Zuges verantwortlich. Er ist dem Ortsbeauftragten gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges verantwortlich.
Das Aufgabenfeld ders ZFü umfasst:
- Ausbildung der Helfer/innen seines Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt
- durchführung und/oder überwachung der Ausbildung
- anlegung und planungen von Übungen
- er beurteilt die Unterführer auf ihre Eignung und stellt Anträge für deren Berufung
- durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen.
- Meldung von Schäden und Verluste zu melden
- auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken
- Verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
> die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) sicherstellt
> die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet
> im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt
> Verbindung zur Einsatzleitung, zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt
> die Logistik für die eigene Einheit und für bereitgestellte Einheiten regelt
Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle (FüSt) unterstellt.